Mehrwertsteuer-Rechner
Berechnen Sie die Mehrwertsteuer (MwSt.) sofort mit unserem kostenlosen Online-Rechner. Addieren Sie die Mehrwertsteuer zu einem Nettobetrag oder ziehen Sie die Mehrwertsteuer von einem Bruttobetrag ab. Funktioniert mit jedem Mehrwertsteuersatz. Ideal für die Rechnungsstellung, Buchhaltung und geschäftliche Berechnungen.
Häufig gestellte Fragen
Um die Mehrwertsteuer hinzuzufügen, multiplizieren Sie den Nettopreis mit (1 + Mehrwertsteuersatz). Beispiel: Bei 20 % MwSt.: 100 $ × 1,20 = 120 $ Bruttopreis. Unser Rechner erledigt dies sofort für jeden Mehrwertsteuersatz.
Um die Mehrwertsteuer von einem Bruttopreis abzuziehen, dividieren Sie durch (1 + Mehrwertsteuersatz). Beispiel: 20% MwSt.: 120 $ ÷ 1,20 = 100 $ Nettopreis. Wählen Sie "Mehrwertsteuer vom Betrag abziehen" in unserem Rechner.
Die Mehrwertsteuersätze variieren von Land zu Land. Zu den üblichen Sätzen gehören: UK 20 %, EU 17-27 %, Australien GST 10 %, Indien GST 5-28 %, Kanada GST 5 %. Einige Länder haben ermäßigte Sätze für wichtige Waren.
Die Mehrwertsteuer wird auf jeder Stufe der Produktion und des Vertriebs erhoben, wobei die Unternehmen die Mehrwertsteuer auf Käufe zurückfordern können. Die Umsatzsteuer wird erst beim Endverkauf an den Verbraucher erhoben. Die Mehrwertsteuer ist international gebräuchlicher, während die Verkaufssteuer in den USA verwendet wird.
Alle Verbraucher zahlen Mehrwertsteuer auf Einkäufe. Unternehmen, die für die Mehrwertsteuer registriert sind, stellen die Mehrwertsteuer auf Verkäufe in Rechnung, können aber die auf Einkäufe im Unternehmen gezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern und zahlen nur die Differenz an die Steuerbehörden. Damit ist die Mehrwertsteuer letztlich eine Verbrauchersteuer, da die Unternehmen als Inkassobüros für den Staat fungieren.
Die Schwellenwerte für die Registrierung sind von Land zu Land verschieden. Großbritannien: £90.000 Jahresumsatz, EU: €10.000-€100.000 je nach Land, Australien GST: $75.000. Sie können sich freiwillig unterhalb der Schwellenwerte registrieren lassen, um die Vorsteuer zurückzufordern. Sobald Sie registriert sind, müssen Sie die Mehrwertsteuer auf Verkäufe in Rechnung stellen und regelmäßig Erklärungen abgeben.
Null besteuerte Gegenstände haben 0 % MwSt., aber die Verkäufer können die Vorsteuer zurückfordern (z. B. die meisten Lebensmittel, Bücher, Kinderkleidung im Vereinigten Königreich). Bei steuerbefreiten Gegenständen fällt keine Mehrwertsteuer an, und die Verkäufer können die Vorsteuer nicht zurückfordern (z. B. Finanzdienstleistungen, Versicherungen). Der Nullsatz ist für Unternehmen günstiger.
Die Regeln variieren je nach Gerichtsbarkeit. EU: B2B-Verkäufe in andere EU-Länder werden in der Regel mit der MwSt.-Nummer des Kunden zum Nullsatz abgerechnet. Bei B2C-Verkäufen unterhalb der Schwellenwerte gilt der Satz des Verkäufers, oberhalb der Schwellenwerte der Satz des Käuferlandes. Exporte in Länder außerhalb der EU werden zum Nullsatz besteuert. US-Unternehmen erheben in der Regel keine Mehrwertsteuer. Überprüfen Sie immer die aktuellen grenzüberschreitenden Vorschriften.
Bewahren Sie auf: alle Verkaufsrechnungen (mit ausgewiesener MwSt.), Kaufbelege (mit ausgewiesener MwSt.), Berechnungen des MwSt.-Kontos, Geschäftsunterlagen für 6 Jahre (Vereinigtes Königreich) oder gemäß den örtlichen Vorschriften. Die digitale Aufzeichnung wird zunehmend zur Pflicht. Genaue Aufzeichnungen sind unerlässlich, um die Vorsteuer zurückzufordern und Prüfungen zu bestehen.
Ja, die meisten Länder haben mehrere Mehrwertsteuersätze: Standardsätze (die meisten Waren/Dienstleistungen), ermäßigte Sätze (lebenswichtige Güter wie Lebensmittel, Energie) und Nullsätze (Exporte, bestimmte lebenswichtige Güter). Einige Artikel sind von der Steuer befreit. Sie müssen für jede Ware/Dienstleistung, die Sie verkaufen, den richtigen Satz anwenden, der sich nach den örtlichen Vorschriften richtet.
